Schadengutachten
Bagatellschaden oder doch mehr?
Sie erhalten von uns für Ihr Fahrzeug ein neutrales Schadengutachten, welches zur Beweissicherung dient und die Grundlage für die Schadensregulierung durch Ihren Versicherer darstellt. Wenn die absehbare Schadensumme ca. 750,- € übersteigt, handelt es sich nicht mehr um einen "Klein- oder Bagatellschaden". Sie sollten Ihr Recht als Geschädigter nutzen und einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Die Schadensbegutachtung erfolgt auf Wunsch am Standort des Fahrzeuges.
Unterschied Kostenvoranschlag und Schadengutachten:
Im Streitfall mit dem Unfallbeteiligten oder der Versicherung hat ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion.
Beim Schadengutachten werden aussagekräftige Bilder angefertigt und Auskünfte zur Wertminderung, Reparaturwürdigkeit, Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall dokumentiert. Sie können Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher detalliert und vollumfänglich darlegen
Unsere Dienstleistung
-
Kurzgutachten
-
Schadengutachten
-
Fahrzeugbewertung
-
Lackschichtmessung