Kurzgutachten

Der Kostenvoranschlag

Kurzgutachten
Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten oder umgangssprachlich "Kostenvoranschlag" sollte dann erstellt werden, wenn es sich um einen Klein- oder Bagatellschaden handelt und und ein Schadensgutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden im 3 stelligen € Bereich ist ein Kurzgutachten sinnvoll.

Die damit verbundenen Kosten werden i. d. R. von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung und sprechen mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Für höhere Raparaturschäden wird ein Schadengutachten notwendig.

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